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Verkehrspsychologische Untersuchung

Eine verkehrspsychologische Untersuchung im Burgenland.

Verkehrspsychologische Untersuchung bei Alkohol- oder Drogendelikten

Wenn Sie wegen Alkohol am Steuer, Drogen im Straßenverkehr, einer Testverweigerung oder aufgrund eines behördlichen Auftrags eine verkehrspsychologische Untersuchung absolvieren müssen, finden Sie hier alle relevanten Informationen kompakt und verständlich zusammengefasst.

Sie erfahren, wie die Untersuchung abläuft, wie lange sie dauert, welche Unterlagen erforderlich sind und welche Kosten entstehen – damit Sie genau wissen, was Sie erwartet und sich gezielt auf Ihren Termin vorbereiten können.

Eine verkehrspsychologische Untersuchung im Burgenland.

Termin für Ihre verkehrspsychologische Untersuchung

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Verkehrspsychologische Untersuchung im Burgenland

Wann wird eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet?

Eine verkehrspsychologische Untersuchung wird angeordnet, wenn Zweifel an der verkehrspsychologischen Eignung oder an der Verkehrszuverlässigkeit bestehen.

Typische Anlässe sind:

  • Alkoholdelikte im Straßenverkehr
  • Fahren in alkoholisiertem Zustand
  • Verweigerung eines Alkoholtests
  • Drogendelikte oder Verdacht auf Drogenmissbrauch
  • aggressives Verhalten im Straßenverkehr
  • auffälliges bisheriges Fahrverhalten
  • mehrmaliges Nichtbestehen der Führerscheinprüfung

Die Untersuchung wird in der Regel von der Führerscheinbehörde oder durch die Amtsärztin bzw. den Amtsarzt angeordnet. Ziel ist es, die Voraussetzungen für das sichere Lenken eines Kraftfahrzeugs möglichst objektiv zu überprüfen.

Die Untersuchung besteht – je nach Fragestellung – aus mehreren Teilen:

1. Testung am Computer
Sie bearbeiten verschiedene Aufgaben und Fragebögen an einem Testsystem. Dabei werden unter anderem Ihre Aufmerksamkeit, Konzentration, Reaktionsfähigkeit und verkehrsrelevanten Persönlichkeitsmerkmale erfasst.

2. Übungsphase vor den Tests
Vor jedem Leistungstest erhalten Sie eine verständliche Erklärung. Zusätzlich gibt es eine Übungsphase, damit Sie mit dem Ablauf vertraut sind.

3. Verkehrspsychologisches Gespräch
Im anschließenden Gespräch werden Ihre bisherigen Erfahrungen im Straßenverkehr, Ihre Vorgeschichte sowie der Anlass der Untersuchung besprochen.

4. Ergebnis und weiteres Vorgehen
Zum Abschluss wird das Ergebnis mit Ihnen besprochen. Danach wird ein schriftliches Gutachten an die zuständige Behörde übermittelt. Die endgültige Entscheidung trifft die Behörde.

Dauer:
Die Untersuchung dauert in der Regel zwischen zwei und drei Stunden.

Bitte bringen Sie zur verkehrspsychologischen Untersuchung Folgendes mit:

  • amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass oder Personalausweis)
  • behördlichen Bescheid oder Zuweisung
  • Brille oder Kontaktlinsen, falls Sie eine Sehhilfe verwenden

Bitte erscheinen Sie gesund, ausgeruht und leistungsfähig zur Untersuchung.

Eine spezielle fachliche Vorbereitung ist nicht erforderlich. Wichtig ist, dass Sie konzentriert, gesund und ausgeschlafen zum Termin kommen.

Vor den computergestützten Leistungstests erhalten Sie jeweils eine verständliche Erklärung und können die Aufgaben vorab üben.

Es werden insbesondere folgende Bereiche überprüft:

  • Beobachtungsfähigkeit
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsfähigkeit
  • Koordinationsfähigkeit
  • Reaktionsvermögen
  • Verkehrswahrnehmung
  • Sensomotorik
  • verkehrsrelevante Einstellungen und Persönlichkeitsmerkmale
  • Alkohol- und Suchtgefährdung

Die Untersuchung dient dazu festzustellen, ob Sie die Mindestanforderungen zum sicheren Lenken eines Kraftfahrzeugs erfüllen.

Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Umfang der angeordneten Untersuchung.

  • vollständige verkehrspsychologische Untersuchung: EUR 576,00 inkl. USt.
  • verkehrspsychologische Leistungstestung: EUR 217,20 inkl. USt.
  • verkehrspsychologische Persönlichkeitstestung: EUR 360,00 inkl. USt.

Welche Untersuchungsform erforderlich ist, ergibt sich aus dem behördlichen Auftrag.

Bitte erscheinen Sie in bequemer Kleidung sowie ausgeschlafen, gesund und ohne Alkoholisierung zur Untersuchung.

Beachten Sie bitte insbesondere:

  • kein Alkohol am Vortag und am Untersuchungstag
  • nicht übermüdet zum Termin erscheinen
  • bei Krankheit Termin nicht unvorbereitet wahrnehmen
  • erforderliche Sehhilfen mitbringen

Alkoholisierung, Übermüdung oder Krankheit können das Testergebnis negativ beeinflussen. Auch ohne konkreten Verdacht kann eine Kontrolle mit einem Atemalkoholtestgerät durchgeführt werden.

Verkehrspsychologische Untersuchung im Burgenland

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